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Wie man Schritt für Schritt eine Echtzeitüberwachung einführt

Am Beispiel von Deutschland kann man das gerade recht schön beobachten. Zunächst wird eine Sperre für Kinderpornografie beschlossen, die eigentlich in sich schon komplett am Ziel vorbei schrammt. Warum?

1) Material wie dieses wird in den seltensten Fällen über ganz normale Websites ausgestauscht.
2) Falls doch: Wäre es nicht besser, die Verantwortlichen für die Inhalte (über deren Provider) raus zu forschen und so eine Löschung zu veranlassen anstatt die Seiten einfach nur (über umgehbare Mechanismen) zu sperren? Würde vielleicht den Opfern auch mehr helfen.
3) Die Sperren sind umgehbar.
4) Es ist nicht zu verantworten das eine derartige Sperrliste und die damit verbundene Macht bei einer Behörde liegt.
5) In anderen Ländern wo es solche Sperren bereits gibt sind die Listen (siehe Artikel im letzten ct) über kurz oder lang im Internet aufgetaucht. Übrigens hat das ct testweise sich so eine Liste organisiert und ein paar Hoster der Seiten angeschrieben: Die Seiten waren innerhalb kürzester Zeit vom Netz genommen. Offenbar also eine viel effizientere Methode.

Aufhorchen lässt aber die aktuelle Meldung auf heise.de. Offenbar sollen Zugriffe auf die gesperrten Seiten nun entgegen anfänglicher Behauptungen in Echtzeit überwacht werden. Zitat heise:

Staudigl bestätigte in diesem Kontext, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen: Ein „aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht“. Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn „den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen“.

Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, sollte sich allerdings jeder Internetnutzer genau überlegen, ob er noch unbekannte Webadressen ansurft. Geriete man etwa versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, würde dann de facto eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen. Auch dies bestätigte Staudigl: „Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können.“